FAQ
SIND NOCH PLÄTZE FREI?
Die Verfügbarkeit freier Plätze in der Privatklinik Aadorf wird im Vorfeld der Einweisung durch den Arzt abgeklärt. Informationen zu freien Plätzen sind zudem auf Anfrage per E-Mail oder per Telefon unter der Nummer +41 (0)52 368 88 88 erhältlich.
WIE LANGE BETRÄGT DIE WARTEZEIT FÜR EINEN EINTRITT?
Die Wartezeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den vorhersehbaren Austritten und der Wahl der Station. In der Regel ist ein Eintritt innerhalb von 2 bis 4 Wochen möglich. Wenn Sie im Eintrittsprozess eine hohe Dringlichkeit angeben, wird versucht, diese zu berücksichtigen.
KANN ICH NUR IN DIE PRIVATKLINIK AADORF EINTRETEN, WENN ICH IM KANTON THURGAU WOHNHAFT BIN?
Nein, ein Eintritt ist für alle Personen aus der Schweiz und dem Ausland möglich.
NIMMT DIE PRIVATKLINIK AADORF NUR MENSCHEN BESTIMMTER KONFESSIONEN AUF?
Nein, die Privatklinik Aadorf ist offen für Menschen aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen.
WELCHE ERKRANKUNGEN, SYMPTOME UND PROBLEME WERDEN IN DER PRIVATKLINIK AADORF BEHANDELT?
Die Privatklinik Aadorf ist eine ärztlich geleitete Fachklinik für Psychotherapie, Psychosomatik und Psychiatrie. Die Schwerpunkte liegen auf vier Kerngebieten: die Behandlung von Depressionen, Angststörungen und Burnout-Syndrom, die Therapie von Menschen der Generation 50+, die Behandlung von Essstörungen und Adipositas mit begleitend psychischen Erkrankungen. Weitere Informationen über die Behandlungsschwerpunkte der Privatklinik Aadorf finden Sie hier.
WERDEN IN DER PRIVATKLINIK AADORF AUCH NOTFÄLLE BEHANDELT?
Nein, die Privatklinik Aadorf führt weder eine Kriseninterventions- oder Notfall-Aufnahmestation noch eine geschlossene Station. In dringenden Fällen wird innerhalb weniger Tage ein Vorgespräch geführt und über eine allfällige Aufnahme entschieden.
IST EINE BEHANDLUNG IN DER PRIVATKLINIK AADORF VON KRANKENKASSEN ANERKANNT?
Das gesamte Therapieangebot der Privatklinik Aadorf ist für allgemein, halbprivat oder privat Versicherte von den Krankenversicherern anerkannt. Auch Aufnahmen aus anderen Kantonen sind in der Regel vollumfänglich gedeckt und problemlos möglich. Für die Kostengutsprache übernimmt unsere Patientenadministration alle notwendigen Schritte für Sie. Auch steht sie für weitergehende Fragen zur Kostendeckung gerne zur Verfügung.
ICH WOHNE NICHT IM KANTON THURGAU UND BIN ALLGEMEIN VERSICHERT, OHNE DEN ZUSATZ «ALLGEMEINE ABTEILUNG GANZE SCHWEIZ». WELCHE KOSTEN MUSS ICH TRAGEN?
Ausserkantonale und allgemein versicherte Patienten können sich ebenfalls in der Privatklinik Aadorf behandeln lassen. Da die Baserate der Privatklinik Aadorf unter den Referenztarifen der Kantone liegt entstehen dadurch in der Regel keine Zusatzkosten gegenüber einer Behandlung in einer Klinik im Wohnkanton. Die Kosten, die Sie selbst tragen müssen, umfassen im Normalfall Ihre obligatorische Kostenbeteiligung:
- Selbstbehalt von 10% bis maximal CHF 700.– pro Kalenderjahr (allenfalls durch bereits bezahlte andere ärztliche Leistungen bereits abgegolten)
- Spitalkostenbeitrag von CHF 15.- pro Tag (Ausnahme: Kinder und bis 25-jährige in Ausbildung) Ihre individuell hohe Jahres-Franchise
ICH BIN HALBPRIVAT VERSICHERT. WELCHE KOSTEN FALLEN FÜR MICH SCHLUSSENDLICH AN?
Die Kosten, die Sie selbst tragen müssen, umfassen im Normalfall Ihre obligatorische Kostenbeteiligung aufgrund der Leistungen aus der Grundversicherung
- Selbstbehalt von 10% bis maximal CHF 700.– pro Kalenderjahr (allenfalls durch bereits bezahlte andere ärztliche Leistungen bereits abgegolten)
- Spitalkostenbeitrag von CHF 15.- pro Tag (Ausnahme: Kinder und bis 25-jährige in Ausbildung)
- Ihre individuelle Jahres-Franchise
Zudem ist ein individueller Selbstbehalt auf Ihrer Zusatzversicherung möglich
WELCHE ZUSATZLEISTUNGEN BIETET DIE PRIVATKLINIK AADORF FÜR PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN?
Neben einem deutlich höheren Komfort in der Hotellerie genießen Sie zahlreiche Vorzüge wie die Unterbringung im Einzelzimmer, regelmässige Konsultationen durch den Chefarzt oder die Möglichkeit zusätzlicher Einzeltherapien. Mehr über unser Angebot für privat und halbprivat versicherte Patienten finden Sie hier.
ICH BIN IM AUSLAND VERSICHERT. WIRD EIN AUFENTHALT IN DER PRIVATKLINIK AADORF DURCH MEINE KRANKENVERSICHERUNG BEZAHLT?
In der Regel gewährleisten ausländische Krankenversicherer nur eine beschränkte Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung. Entsprechend kann für Patienten eine Zuzahlung anfallen. In konkreten Fällen stehen wir Ihnen gerne beratend unter der Telefonnummer +41 (0)52 368 88 88 zur Verfügung. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei Ihrem Krankenversicherer betreffend Kostenübernahme zu erkundigen.
MUSS ICH MICH UM KOSTENGUTSPRACHEN ODER ÄHNLICHE ABKLÄRUNGEN BEIM KRANKENVERSICHERER SELBST KÜMMERN?
Nein. Unsere Patientenadministration übernimmt alle notwendigen Aufgaben. Dafür benötigen wir die Angabe, bei welcher Krankenversicherung Sie versichert sind (Grund- und evtl. Zusatzversicherung).
KANN ICH MICH SELBST ZUWEISEN?
Nein, eine Einweisung hat immer durch einen Arzt zu erfolgen. Falls Sie nicht bei einem externen Arzt in Behandlung sind, melden Sie sich bitte in unserem Ambulatorium. In einem Vorgespräch wird dort die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes abgeklärt.
KANN ICH MICH DIREKT AN DIE PRIVATKLINIK AADORF WENDEN, WENN ICH GLAUBE, DASS SIE MIR HELFEN KANN?
Sie können sich jederzeit für ein unverbindliches Vorgespräch unter der Telefonnummer +41 (0)52 368 88 88 oder direkt an der Rezeption anmelden. Dieses Gespräch wird als ambulante Leistung verrechnet, welche sie von Ihrem Krankenversicherer erstattet bekommen. Für einen Klinikeintritt ist jedoch in jedem Fall ein ärztliches Einweisungszeugnis erforderlich, das die Notwendigkeit einer stationären Behandlung bestätigt
WORAUF MUSS ICH BEIM EINTRITT IN DIE PRIVATKLINIK AADORF ACHTEN?
Detaillierte Informationen zum Eintritt finden Sie hier.
DIE PRIVATKLINIK AADORF VERLANGT BEIM EINTRITT EIN DEPOT. WIE HOCH IST DIESES, UND WOZU DIENT ES?
Das Depot beträgt CHF 500.– und deckt persönliche Auslagen während des Aufenthaltes wie Cafeteria, Ergotherapiematerial und eventuelle Transportkosten ab. Der Rest wird nach dem Aufenthalt zurückerstattet.
WIE LANGE DAUERT EINE BEHANDLUNG IN DER PRIVATKLINIK AADORF?
Die Behandlungsdauer ist von mehreren Faktoren abhängig, etwa von Zielsetzung, Symptomatik und individueller Situation. In Durchschnitt erstreckt sich die Dauer über sechs Wochen.
WELCHE THERAPIEN WERDEN IN DER PRIVATKLINIK AADORF ANGEBOTEN?
Eine Übersicht der angebotenen Therapien finden Sie hier.
WIE SIEHT EIN THERAPIEPLAN AUS? WIE OFT FINDEN THERAPIEEINHEITEN STATT?
Die intergiert psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung wird individuell auf Sie abgestimmt, entsprechend dem Krankheitsbild und Ihren Ressourcen. In der Regel finden pro Woche zwei bis drei Einzelpsychotherapiesitzungen statt, bedürfnisgerecht ergänzt durch verschiedene Gruppenpsychotherapien, Gestaltungs-, Ergo-, Beschäftigungstherapie, Körper-, Bewegungs-, Tanztherapie oder Nordic Walking. Bei Bedarf kommt eine medikamentöse Therapie zum Einsatz. Auf Wunsch ist auch eine komplementärmedizinische Behandlung möglich.
WIE KANN MIR DAS CASEMANAGEMENT DER PRIVATKLINIK AADORF HELFEN? WIE VIEL KOSTET ES?
Das Casemanagement ist zuständig bei Fragen zu Finanzen, Beruf, Wohnen oder soziale Einbindung sowie weiterführende ambulante Therapien. Dieser Dienst ist im Rahmen der Grundversicherung in der Taxe des Krankenversicherers enthalten.
KÖNNEN ANGEHÖRIGE ODER FREUNDE IN DER PRIVATKLINIK BESUCHT WERDEN?
Besuche sind prinzipiell jederzeit möglich, ausser in Zeiten, in denen Therapien stattfinden. Jeder Patient und jede Patientin hat einen eigenen Therapieplan. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unbedingt vor einem allfälligen Besuch. Nachtruhe ist um 22.00 Uhr.
KANN ICH BEI EINEM BESUCH IN DER PRIVATKLINIK AADORF ESSEN?
Dies ist möglich. Wir bitten, wenn möglich, um Voranmeldung. Ein komplettes Menü kostet CHF 16.–.
IST ES MÖGLICH, IN DER PRIVATKLINIK AADORF ZU ÜBERNACHTEN?
Übernachtungen sind lediglich in Ausnahmefällen möglich, in der Regel sind unsere Betten belegt. In Aadorf stehen jedoch mehrere Pensionen und Gasthäuser zur Verfügung, die preiswerte Zimmer vermieten. Melden Sie sich bitte bei Interesse an der Rezeption oder unter der Telefonnummer +41 (0)52 368 88 88.
WANN UND DURCH WEN WIRD DER AUSTRITT FESTGELEGT?
Der Entscheid über einen Austritt erfolgt stets in persönlicher Absprache mit Ihrem Therapeuten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt sechs Wochen.
KANN ICH JEDERZEIT AUSTRETEN?
Unser Grundsatz ist Freiwilligkeit. Dies bedeutet, dass Sie jederzeit auf eigenen Wunsch wieder austreten können. Ausnahmen sind akute Suizidalität oder akute Gefährdung anderer Menschen.
WIE GEHT ES NACH DEM KLINIKAUSTRITT WEITER?
In der Regel folgt eine ambulante Therapie bei einem niedergelassenen Facharzt oder in einem unserer Ambulatorien (in Aadorf oder in Zürich). Das weitere Vorgehen wird aber in jedem Fall im Vorfeld des Austritts im Detail besprochen